Sehr geehrte Patientin,
Ihre gesetzliche Krankenkasse gewährt Ihnen eine medizinische Basisversorgung.
Die moderne Medizin bietet darüber hinaus zahlreiche empfehlenswerte und sinnvolle Zusatzleistungen an, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind. Die Kosten für diese Gesundheitsleistungen dürfen nicht zu Lasten Ihrer Krankenkasse erbracht werden und müssen deshalb von Ihnen übernommen werden. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Eine Liste dieser Wunschleistungen mit den entsprechenden Erläuterungen finden Sie unter Gynäkologie oder Schwangerschaft. Die Basisversorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung führen wir natürlich weiterhin für Sie als Kassenleistung durch. Sie können mehr für ihre Gesundheit tun, nutzen Sie das erweiterte Spektrum der Gesundheitsvorsorge und bestimmen Sie selbst, was Ihnen wichtig erscheint.
Wir beraten Sie gerne, welche Maßnahmen in Ihrem Falle empfehlenswert sind.